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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

TB Service GmbH – Tamara Brandner

Stand: Februar 2024

TEIL A: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (FÜR ALLE BEREICHE)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der TB Service GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Tamara Brandner (nachfolgend "Anbieterin" genannt), und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) in den Bereichen:

  • Sattelservice & Sattelberatung

  • Reitunterricht (mobil)

  • Beritt (stationär am Gutenhof)

  • Mental-Sport Coaching

  • Kurse, Workshops & Events

1.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

1.3. Mit der Anmeldung zu einem Angebot, der Terminvereinbarung oder der Beauftragung einer Dienstleistung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an. 

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch die schriftliche (auch per E-Mail) Auftragsbestätigung der Anbieterin zustande. 

2.2. Mündliche oder telefonische Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von der Anbieterin schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

3.2. Die Vergütung ist grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung in bar oder per Überweisung zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

3.3. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

4. Terminvereinbarung und Stornierung

4.1. Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich.

4.2. Stornobedingungen:

  • Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Terminbeginn (schriftlich per E-Mail)

  • Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn werden die vollen Kosten (bei Sattelservice die Anfahrtskosten, bei Coaching/Unterricht die volle Einheit) verrechnet 

  • Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die volle Leistung verrechnet

4.3. Terminabsagen haben schriftlich per E-Mail an info@reitunterricht.at zu erfolgen.

4.4. Die Anbieterin bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Bei Verspätungen der Anbieterin aufgrund organisatorischer Gründe (z.B. Routenplanung, vorherige Termine) wird der Kunde rechtzeitig informiert. 

5. Anfahrtskosten

5.1. Bei Leistungen vor Ort werden Anfahrtskosten (Hin- und Rückfahrt) wie folgt verrechnet:

  • bis 30 km: € 60,–

  • bis 60 km: € 90,–

  • bis 90 km: € 120,–

  • darüber: auf Anfrage

5.2. Die Anfahrtskosten verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Anbieterin wird – mit Ausnahme von Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 

6.2. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3. Die Anbieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Umgang mit Pferden und das Reiten mit natürlichen Risiken und Gefahren verbunden sind (z.B. Ausschlagen, Beißen, Steigen, Stürze), die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind. 

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende private Haftpflicht- und Unfallversicherung zu sorgen. 

 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen (insbesondere zum Gesundheitszustand des Pferdes, zu Vorerkrankungen, zu Verhaltensauffälligkeiten, zu reiterlichen Vorkenntnissen) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

7.2. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung oder erteilt er unrichtige Informationen, geht dies zu seinen Lasten. Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistung zu verweigern und dennoch die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

TEIL B: BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE BEREICHE

B.1 SATTELSERVICE & SATTELBERATUNG

1.1 Sattelanpassung und -beurteilung

1.1.1. Eine Sattelanpassung oder -beurteilung kann naturgemäß nur für den Moment der Beurteilung gelten. Pferd, Reiter und Sattel bilden ein dynamisches System, das ständigen Veränderungen unterliegt (Muskelaufbau, Fettreduktion, Asymmetrien, Trainingseffekte). 

1.1.2. Sättel werden aus Leder – einem Naturprodukt – hergestellt. Geringfügige Ungleichheiten im Verlauf der Kissen oder asymmetrische Einstellungen können erforderlich sein, um Asymmetrien des Pferdes auszugleichen und sind kein Mangel. 

1.1.3. Aus den genannten Gründen kann keine Garantie oder Gewährleistung für die dauerhafte Passform eines Sattels übernommen werden. 

 

 

1.2 Nachkontrollen

1.2.1. Aufgrund der Veränderungsdynamik wird eine erste Nachkontrolle 3 bis 10 Wochen nach einer Sattelanpassung oder einem Sattelkauf dringend empfohlen, danach regelmäßige Kontrollen in Abständen von 3 bis 9 Monaten. 

1.2.2. Diese Nachkontrollen sind nicht im ursprünglichen Preis enthalten und müssen gesondert vereinbart und bezahlt werden. Es erfolgt keine automatische Erinnerung durch die Anbieterin.

1.3 Gesundheitszustand des Pferdes

1.3.1. Vor einer Sattelanpassung hat der Kunde sicherzustellen, dass das Pferd gesund, reitbar und frei von Rückenproblemen ist. 

1.3.2. Bei bestehenden Rückenproblemen oder Auffälligkeiten ist vor der Sattelanpassung ein Fachtierarzt zu konsultieren. Diagnosen von Osteopathen, Chiropraktikern, Physiotherapeuten oder ähnlichen Tierheilbehandlern, die keine Tierärzte sind, werden als alleinige Grundlage für Sattelanpassungen nicht akzeptiert. 

1.4 Sattelkauf und -vermittlung

1.4.1. Bei Probe reiten von Gebraucht- oder Neusätteln (bis zu 3 Sättel) erfolgt die Beurteilung in Bewegung. Erfolgt kein Kauf, wird eine Servicegebühr von € 200,– verrechnet. Bei Kauf entfällt diese Gebühr.

1.4.2. Bei Kommissionssätteln wird eine Provision von € 100,– auch bei Nichtverkauf verrechnet.

1.4.3. Folgende Leistungen werden nicht angeboten: Reparaturen am Sattelbaum, Reparaturen von Gurtstrupfen. Hierfür wird an spezialisierte Sattler verwiesen.

1.4.4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sättel vor jedem Gebrauch auf eventuelle Materialschäden zu überprüfen sind. Bei auftretenden Mängeln darf der Sattel nicht verwendet werden, um Unfallgefahren zu vermeiden. 

1.5 Widerruf bei Sonderanfertigungen

Bei Sätteln, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (Sonderanfertigungen, Maßsättel), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

B.2 REITUNTERRICHT (MOBIL)

2.1 Unterrichtsinhalte

2.1.1. Der Reitunterricht erfolgt auf dem Pferd des Kunden. Die Anbieterin entscheidet im Rahmen der Ausbildung über die geeigneten Methoden und Übungen.

2.1.2. Das Ziel des Unterrichts wird zwischen Anbieterin und Kunde gemeinsam festgelegt. Ein Anspruch auf das Erreichen bestimmter Turniererfolge oder Ausbildungsergebnisse besteht nicht.

2.2 Zeitdauer

Die Unterrichtsdauer ist flexibel und richtet sich nach dem Bedarf von Pferd und Reiter. Die Vergütung erfolgt pauschal pro Einheit (€ 80,– Einzel, € 60,– Gruppe), unabhängig von der tatsächlichen Zeitdauer (üblicherweise 30–60 Minuten).

2.3 Gruppenunterricht

2.3.1. Gruppenunterricht findet mit maximal 3 Reitern (jeweils mit eigenem Pferd) statt.

2.3.2. Die Gruppenzusammensetzung erfolgt nach reiterlichem Können und wird von der Anbieterin festgelegt.

2.4 Ausrüstung und Sicherheit

2.4.1. Der Kunde hat für eine verkehrssichere und dem Pferd passende Ausrüstung zu sorgen (insbesondere Sattel, Trense, geeigneter Helm).

2.4.2. Das Tragen eines gut sitzenden, geprüften Reithelms ist für den Kunden verpflichtend. 

2.4.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterrichtsumgebung (Reitplatz, Halle, Ausreitgelände) sicher ist und keine unvorhersehbaren Gefahrenquellen aufweist.

B.3 BERITT (STATIONÄR AM GUTENHOF)

3.1 Vertragsgegenstand

3.1.1. Der Berittvertrag umfasst die Aufnahme des Pferdes in die Obhut der Anbieterin am Standort Gutenhof, Himberg, sowie die Ausbildung und das tägliche Training des Pferdes.

3.1.2. Der Beritt ist ausschließlich stationär möglich – das Pferd lebt während der Dauer des Beritts am Gutenhof.

3.2 Kosten und Zahlung

3.2.1. Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Einstellgebühr Gutenhof (ca. € 1.000,–/Monat) – direkt vom Stallbetreiber verrechnet

  • Tamara-Beritt-Paket (€ 1.500,–/Monat) – von der Anbieterin verrechnet

3.2.2. Individuelle Zusatzleistungen (Schrittmaschine, Koppel-Führen, Extrafutter, Tierarzt- oder Hufschmiedkosten) werden gesondert mit dem Stallbetreiber verrechnet.

3.2.3. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten.

3.2.4. Bei vorzeitigem Abbruch des Beritts durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

3.3 Gesundheit und Versicherung

3.3.1. Der Kunde hat vor Beginn des Beritts einen aktuellen Gesundheitsstatus des Pferdes (Impfungen, Zahnkontrolle, Hufstand) offenzulegen.

3.3.2. Das Pferd muss über eine ausreichende Pferdehaftpflicht- und gegebenenfalls OP-Versicherung verfügen. Ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

3.3.3. Erkrankungen oder Verletzungen des Pferdes während des Berittzeitraums werden umgehend dem Kunden gemeldet. Notwendige tierärztliche Behandlungen werden von der Anbieterin veranlasst, der Kunde trägt die Kosten.

3.4 Haftung

3.4.1. Die Anbieterin haftet für Schäden am Pferd nur bei nachweislichem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

3.4.2. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte (andere Pferde, Stallpersonal, höhere Gewalt) verursacht werden.

3.5 Kündigung

3.5.1. Der Berittvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen, zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

3.5.2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. erhebliche Vertragsverletzung, nicht beherrschbare Aggressivität des Pferdes) ist eine fristlose Kündigung möglich.

B.4 MENTAL-SPORT COACHING

4.1 Inhalt und Grenzen

4.1.1. Das Mental-Sport Coaching dient der Unterstützung von Reitern bei der Bewältigung mentaler Herausforderungen (z.B. Prüfungsangst, Blockaden, Angst nach Unfällen).

4.1.2. Die Anbieterin ist ausgebildete und erfahrene Mentaltrainerin, jedoch keine Psychotherapeutin oder Ärztin. Das Angebot ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. 

4.1.3. Bei Vorliegen schwerwiegender psychischer Erkrankungen behält sich die Anbieterin vor, das Coaching abzulehnen und an geeignete Fachpersonen zu verweisen.

4.2 Erfolg und Mitarbeit

4.2.1. Der Erfolg des Mentaltrainings ist maßgeblich von der Mitarbeit, Offenheit und dem Einsatz des Kunden abhängig. Es kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden. 

4.2.2. Die im Training vermittelten Übungen und Techniken sollten vom Kunden regelmäßig geübt werden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

4.3 Pferdegestütztes Mentaltraining

4.3.1. Beim pferdegestützten Mentaltraining (Einheiten auf dem Pferd) gelten ergänzend die Bestimmungen des Reitunterrichts (Teil B.2).

4.3.2. Die Anbieterin behält sich vor, das Training an die gegebenen Umstände anzupassen (z.B. Wetter, Tagesform des Pferdes, Verfassung des Kunden). 

4.3.3. Der Kunde ist sich der Risiken im Umgang mit Pferden bewusst und nimmt auf eigene Gefahr teil – ausschließlich mit seinem eigenen Pferd. 

4.4 Vertraulichkeit

Die Anbieterin unterliegt der Verschwiegenheitspflicht über alle im Rahmen des Coachings bekannt gewordenen persönlichen Angelegenheiten des Kunden. 

B.5 KURSE, WORKSHOPS & EVENTS

5.1 Anmeldung und Vertragsschluss

5.1.1. Die Anmeldung zu Kursen, Workshops oder Events erfolgt schriftlich (per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf der Website) und ist verbindlich. 

5.1.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Anbieterin zustande. 

5.1.3. Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet der Zeitpunkt des Zahlungseingangs über die Platzvergabe.

5.2 Zahlungsbedingungen

5.2.1. Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn.

5.2.2. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn ist die Gebühr sofort fällig.

5.3 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

5.3.1. Ein Rücktritt des Teilnehmers hat schriftlich zu erfolgen. 

5.3.2. Stornobedingungen für mehrtägige Kurse:

  • Bis 6 Wochen vor Kursbeginn: € 50,– Bearbeitungsgebühr

  • Bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr

  • Danach oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr 

5.3.3. Die Stornogebühr entfällt, wenn der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson stellt, die von der Anbieterin akzeptiert wird.

5.4 Absage oder Änderung durch die Anbieterin

5.4.1. Die Anbieterin behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung der Kursleiterin oder höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. 

5.4.2. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Kursgebühr zur Gänze rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Reise- oder Nächtigungskosten) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieterin liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 

5.4.3. Programmänderungen (z.B. Wechsel von Vortragenden, geringfügige Abweichungen im Ablauf) bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt. 

5.5 Videoanalyse

5.5.1. Bei Kursen mit Videoanalyse erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Videoaufnahmen zu Analysezwecken erstellt werden.

5.5.2. Die Aufnahmen werden vertraulich behandelt und nicht ohne gesonderte Einwilligung des Teilnehmers veröffentlicht.

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